Die tierärztlichen Gebühren werden über die offizielle Gebührenordnung für Tierärzt*innen (GOT) geregelt, auf deren Grundlage Ihre Notfallbehandlung abgerechnet wird.
Im Notdienst fällt eine Notdienstpauschale von 50,00 € zzgl. 19% Umsatzsteuer an. Darüber hinaus werden Leistungen mit dem 2- bis 4-fachen Gebührensatz abgerechnet.
Die Notdienstgebühren fallen nachts zwischen 18:00 Uhr und 08:00 Uhr sowie an Wochenenden (Freitag 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr) und Feiertagen ganztägig (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr) an.
Wie erfolgt die Abrechnung?
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Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich sofort vor Ort per EC- oder Barzahlung.
Eine Notfallbehandlung auf Rechnung ist unüblich.
Warum fallen Notdienstgebühren an?
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Die Bereitstellung eines Notdienstes außerhalb der üblichen Praxis-Zeiten ist mit erheblichen Mehrkosten für die Praxen verbunden.
Die Anfahrtskosten können aufgrund notwendiger Einzelfahrten erheblich höher liegen als bei regulären Terminen an Werktagen.
Daher liegen die Behandlungskosten eines Notfalles um ein Mehrfaches über den normalen Kosten.